Schwimmunterricht Kl. 3

Liebe Eltern,
zum neuen Schuljahr beginnt für Ihren Sohn/ Ihre Tochter die regelmäßige Schwimmausbildung. Wir Schwimmlehrer freuen uns Ihrem Kind Spaß und Bewegung im und mit dem Element Wasser zu vermitteln.Um die Sicherheit Ihres Kindes und die der anderen zu gewährleisten, ist das Tragen eines jeglichen Schmucks verboten.

Das Ziel des Schwimmunterrichts besteht darin, dass jeder Schüler das Schwimmen erlernt bzw. vorhandene Fertig-und Fähigkeiten erweitert und festigt und somit Sicherheit im tiefen Wasser erlangt.

Wassersicherheit bedeutet:

  • sich über Wasser genauso zurechtzufinden, wie unter Wasser
  • auf dem Rücken genauso gut schwimmen können, wie auf dem Bauch
  • 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfe schwimmen zu können
  • mehrere Sprünge zu beherrschen
  • beim Wasserschlucken nicht anhalten zu müssen, d.h. sicher im tiefen Wasser zu sein bedeutet, wenn man mit jeder Situation im Wasser klar kommt.

Am Ende des Schuljahres bekommt Ihr Kind eine Zensur für das Stoffgebiet Schwimmen, die in die Sportnote mit einfließt. Mit dem nachfolgenden Hinweis wollen wir erreichen, dass die Schüler durch
Ihre Hilfe gut auf den Schwimmunterricht vorbereitet werden.

Für den Unterricht benötigt Ihr Kind folgende Sachen:

  • eine Schwimmtasche, in die alle Anziehsachen außer Jacke und Schuhe hineinpassen
  • zwei Handtücher
  • eine Badekappe (Gummibadekappe bei längerem Haar, Stoffkappe bei kürzerem- als Vorschlag) mit dem Vornamen Ihres Kindes
  • Duschbad (keine Glasflasche oder Seife) mit Name und Schule
  • Mütze (niemals vergessen) je nach Witterung dicke oder dünnere Mütze
  • Badeschuhe sind möglich, aber keine Bedingung (wenn mit Name und Schule beschriften), eigener Fön, wenn schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegt
  • Badehose (keine Badeshorts!)/Badeanzug

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind in der Lage ist, sich zügig umzuziehen. Härten Sie Ihr Kind mit kaltem Wasser ab.

Eine ärztliche Untersuchung auf Schwimmtauglichkeit ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Kind innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem Schwimmunterricht akut erkrankt war oder sich noch in ärztlicher Behandlung befindet oder befunden hat wegen: Ohrenerkrankungen, Augenerkrankungen, Seh-und Höreinschränkungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankung der Bauchorgane,Gelbsucht, Blasen- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit, Hauterkrankungen, Gelenkrheumatismus, Diabetes oder Anfallsleiden (Epilepsie: hier muss eine Person aus der Familie das Kind im Unterricht beaufsichtigen)

Sie erhalten von dem Klassenlehrer einen Zettel, dass Ihr Kind ohne gesundheitliche Bedenken am Schwimmunterricht teilnehmen kann.Füllen Sie diesen sehr sorgfältig aus.Sie sind verpflichtet, uns jede Änderung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes sofort schriftlich mitzuteilen.
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wasser können und es kommt mit in die Schwimmhalle, muss es laut Hallenordnung Wechselsachen tragen (kurze Hose und T-Shirt oder Badehose/Badeanzug) und eine schriftliche Entschuldigung beim Schwimmlehrer vorlegen.Mit Straßensachen dürfen sich die Kinder nicht in der Halle aufhalten.

Auf gute Zusammenarbeit, die Schwimmlehrer